Krankmeldung

Abmelde- und Entschuldigungspraxis in der Sekundarstufe II

Um einen möglichst reibungslosen Ablauf im Umgang mit Fehlzeiten zu gewährleisten, haben wir uns auf folgende Regelung zu Abmeldungen/Entschuldigungen verständigt. Wir bitten darum, das Verfahren im Interesse aller immer einzuhalten, dann lassen sich Unstimmigkeiten vermeiden.

Grundsätzlich gilt: Fehlstunden können nur entschuldigt werden, wenn man sich vorher abgemeldet hat!

Das bedeutet konkret:

  • Wer krankheitsbedingt nicht zur Schule kommen kann, muss sich vor der ersten Unterrichtsstunde per Mail bei ihrem/seinem Beratungslehrer abmelden:
    • JG EF: abmeldung-abi26@gesamtschule-eiserfeld.de
    • JG Q1: abmeldung-abi25@gesamtschule-eiserfeld.de
    • JG Q2: abmeldung-abi24@gesamtschule-eiserfeld.de
  • Falls sich jemand im Verlauf des Tages abmelden möchte, muss er/sie dies im SII-Büro bei einem Beratungslehrer (FUNK, HOFA, HÜTT, SCHÄ, THOM, WAGN, WINK) tun.
  • Beurlaubungen bitte rechtzeitig mit dem Jahrgangsleiter absprechen; Arzttermine möglichst außerhalb der Schulzeit vereinbaren.
  • Fehlstunden sind innerhalb von zwei Wochen zu entschuldigen (Verlängerung bei Erkrankung des Fachlehrers o.ä. möglich).
  • Bei Klausuren muss sich am Tag der Klausur abgemeldet werden (per Mail oder telefonisch), darüber hinaus ist ein ärztliches Attest einzureichen. Ohne Attest ist keine Nachklausur möglich!

Über Abmeldungen, vorzeitige Entlassungen und Beurlaubungen führen wir im SII-Büro für die FachlehrerInnen eine Liste.